Mauerstärken für Back- und Bruchsteine in Abhängigkeit der Geschosshöhe

 - Gustav Adolf Breymann

Mauerstärken für Back- und Bruchsteine in Abhängigkeit der Geschosshöhe

Mauerstärken für Back- und Bruchsteine in Abhängigkeit der Geschosshöhe
Fig 182. -Fig. 183. Mauerstärken für Back- und Bruchsteine in Abhängigkeit der Geschosshöhe [Anm. d. Red.]

Wenn die Gebäude aus mehreren Stockwerken bestehen, die durch Deckengebälke getrennt sind.

Hier haben wir es zunächst mit den gebälktragenden Umfassungsmauern unserer Wohngebäude zu thun, für welche es weder an Beispielen, noch an usuellen Regeln fehlt, so daß man selten über die solchen Mauern zu gebenden Stärken im Zweifel sein wird.

Eine ziemlich allgemein gültige Regel für gewöhnliche Wohngebäude ist folgende: Ist das Stockwerk 3,5-4,2 m hoch, beträgt die Zimmertiefe nicht über 6 m und die freie Länge der Frontmauer nicht über 9-10 m, so sind die Frontmauern 1 ½ Stein stark aufzuführen; bleibt aber die Zimmerhöhe unter 3,5 m, so reicht, gutes Material, solide Arbeit und sorgfältige Verankerung der gegenüberliegenden Mauern vorausgesetzt, eine Stärke von 1 Steinlänge aus. Ist dabei das Gebäude mehrstöckig, so gelten diese Abmessungen natürlich für das oberste, und man legt dann in jedem tiefer gelegenen Stockwerk der Mauerstärke gewöhnlich ½ Stein zu. Sind indessen die einzelnen Etagen nicht über 3,5-4 m hoch, und beabsichtigt man nicht, Mauerlatten anzuordnen, so kann man die vorhin angegebene Mauerstärke für zwei aufeinander folgende Stockwerke beibehalten und erst dann ½ Stein an Stärke zulegen.

Die belasteten Umfassungsmauern sind jedoch im obersten Stockwerk 2 Stein stark anzulegen, wenn die Stockwerke über 4,5 m hoch, die Zimmertiefen über 7 m und die freien Frontlängen über 10 m sind.

Wenn die freie Frontlänge der balkentragenden Umfassungsmauern 3 m nicht überschreitet, wie bei kleinen Höfen, Aborten u. dergl., so macht man sie durch 3 Stockwerke 1 ½ Stein stark und läßt dann erst eine Verstärkung von ½ Stein eintreten.

Erhalten die Mauern starke Belastungen oder Erschütterungen, wie bei Fabriken und Lagerhäusern, so sind sie entsprechend stärker anzulegen, und ist insbesondere in jedem Geschoß die Dicke um ½ Stein zu vermehren.

Werden die Mauern in guten lagerhaften Bruchsteinen hergestellt, so ist im obersten Stock je nach Stockhöhe, Zimmertiefe und freien Frontlängen mit 45-50 cm zu beginnen und analog wie bei den Backsteinmauern in jedem Geschoß oder je nach 2 Geschossen 8-15 cm zuzulegen.

Die hiernach sich ergebenden geringsten Mauerstärken sind in Fig. 182 u. 183 zusammengestellt, und zwar giebt Fig. 182 die Stärken bei mäßigen Zimmertiefen und den gewöhnlichen Stockwerkshöhen und Fig. 183 bei hohen Etagen und verhältnismäßig tiefen Zimmern.

Rondelet giebt für die Bestimmung der Mauerstücke der Frontmauern folgende Regeln:

Hat das Gebäude nur eine Reihe Zimmer der Tiefe nach, also keine Mittelscheidemauer, so addiere man zu der lichten Tiefe des Gebäudes die halbe Höhe bis unter das Dach und nehme von dieser Summe den 24. Teil als Mauerstärke.

Nennen wir daher die Tiefe t, die Höhe h und die Mauerstärke x, so haben wir

1) Formel [16]

Hat das Gebäude aber zwei Reihen Zimmer der Tiefe nach, so nehme man von der halben Summe der Tiefe und Höhe den 24. Teil als Mauerstärke, oder nach obiger Bezeichnung

2) Formel [17]

Die Werte der Formeln 16 und 17 entsprechen der kleinsten Stabilität; für eine mittlere Stabilität setze man noch 3 cm, für eine große noch 6 cm zu.

Beispiel 1. Fig. 184, nach Formel (16) und für mittlere Stabilität:

[Berechnungen]

Beispiel 2. Fig. 185, nach Formel (17) und für mittlere Stabilität:

[Berechnungen]

Wie man sieht, stimmen die berechneten Stärken mit den in Fig. 182 angegebenen vollständig überein.

Beispiel 3. Fig. 186, nach Formel (17) und für große Stabilität (Monumentalbau) Gebäudetiefe t = 14 m.

[Berechnungen]

Nach Redtenbacher berechnen sich die Stärken der Umfassungsmauern von Fabrikgebäuden nach der Formel:

x = t/40 + h/25 (18)

während Müller 1) hierfür angiebt:

x = t/48 + h/36 (19)
somit wesentlich kleinere Maße als Redtenbacher.

Beispiel t = 12 m. Fig. 186a nach Formel (18):

[Berechnungen]

Dagegen nach Formel (19):

[Berechnungen]

Unter den bis jetzt betrachteten Außen- oder Hauptmauern haben wir die Frontmauern verstanden, d. h. die, welche in der Regel die Gebälke tragen, so daß die Giebelmauern nicht als Träger mitverwendet werden. Bei einer solchen Anordnung der Gebälke können die Giebelmauern auch schwächer aufgeführt werden; wenigstens kann man die für das obere Stockwerk der Hauptmauern gefundene Stärke durch mehrere Geschosse in den Giebelmauern beibehalten.

Hierbei ist indessen vorausgesetzt, daß die Gebäude nicht tiefer als lang, außerdem die Giebel durch eine oder mehrere Mittelscheidemauern verbunden sind. Gegenteils müssen bei sehr tiefen und nur einen einzigen freien Raum bildenden Gebäuden (wie bei Exerzier- oder Reithäusern u. s. w.) die Giebelmauern, wenn sie nicht etwa durch angebaute Treppenhäuser u. s. w. verstärkt sind, oft stärker als die Hauptmauern aufgeführt werden, weil sie der Verankerung durch das Dachgebälk verlustig gehen, gewöhnlich den Stürmen sehr ausgesetzt sind, und oft noch einen hohen und schweren Dachgiebel zu tragen haben. In solchen Fällen dürfte man sie als freistehende Einfriedigungsmauern betrachten und ihre Stärke den für solche Mauern gegebenen Regeln gemäß bestimmen.

Diese Giebelmauern sind vielfach Brandmauern, die den Zweck haben, die Ausbreitung des Feuers bei ausbrechenden Bränden zu verhindern; sie müssen mindestens eine Stärke von 1 Stein erhalten und sollten 30-50 cm über die Dachfläche hinausgeführt werden.

Häufig sind diese Brandmauern gemeinschaftlich für zwei aneinander gebaute Häuser; sie bilden dann die sogenannten Kommunmauern, in denen die Anlage von Rauchrohren, Heiz- und Lüftungskanälen und von nicht feuersicher schließbaren Öffnungen verboten ist.

1) Nach Handbuch der Architektur, Tl. III, Bd. II, Hft. I, S. 389.

Beispiel 1. Fig. 184. Nach Formel 16 und für mittlere Stabilität:
Erdgeschoß: x = (2x6+12/48)+3 = 0,53m (2 Stein)
I. Obergeschoß: x1 = (2x6+8/48)+3 = 0,42m (2 Stein, bei sehr guter Arbeit 1 ½ Stein)
II. Obergschoss: x2 = (2x6+4/48)+3 = 0,33m (1 ½ Stein).

Beispiel 2. Fig. 185, nach Formel (17) und für mittlere Stabilität:
Erdgeschoß: x = (13+15,5/48)+3 = 0,63m (2 ½ Stein)
I. Obergeschoß: x1 = (13+12/48)+3 = 0,55m (2 ½ Stein, bei sehr guter Arbeit 2 Stein)
II. Obergschoss: x2 = (13+8,5/48)+3 = 0,45m (2 Stein)
III. Obergschoss: x3 = (13+5/48)+3 = 0,41m (1 ½  Stein)
Kniestock: x4 = (13+1,5/48)+3 = 0,33m (1 ½  Stein).
Wie man sieht, stimmen die berechneten Stärken mit den in Fig. 182. angegebenen vollständig überein.

Beispiel 3. Fig. 186. Nach Formel (17) und für große Stabilität (Monumentalbau) Gebäudetiefe t= 14m.
Erdgeschoß: x1 = (14+13/48)+6 = 0,63m (2 ½  Stein)
I. Obergeschoß: x2 = (14+7/48)+6 = 0,50m (2 Stein)
Kniestock: x3 = (14+1/48)+6 = 0,36m (1 ½   Stein).
Nach Redtenbacher berechnen sich die Stärken der Umfassungsmauern von Fabrikgebäuden nach der Formel: 
x = t/40+h/25 … (18)

während Müller1) hierfür angiebt:
x = t/48+h/36 … (19)
somit wesentlich kleinere Maße als Redtenbacher.
Beispiel. t = 12m. Fig. 186a. nach Formel (18):
Erdgeschoß: x = 12/40+11,5/25 = 0,76m (3 Stein)
I. Obergschoß: x2 = 12/40+7,5/25 = 0,60m (2 ½  Stein)
II. Obergschoß: x3 = 12/40+3,5/25 = 0,44m (1 ½ - 2 Stein)
Dagegen nach Formel (19):
Erdgeschoß: x = 12/48+11,5/36 = 0,57m (2 – 2 ½  Stein)
I. Obergschoß: x2 = 12/48+7,5/36 = 0,46m (2 Stein)
II. Obergschoß: x3 = 12/48+3,5/36 = 0,35m (1 ½ Stein)

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