Bei der Wohnungseingangstüre, die den Abschluß zum Treppenhaus bildet, sind indessen einige Rücksichten zu beachten, zu denen uns der große Temperaturunterschied zwingt, der im Winter zwischen der warmen Wohnung auf der einen und dem kalten Treppenhause auf der anderen Seite des Türblattes bei dünnen Füllungen zur Reifbildung und mit der Zeit zu Schäden führt. Deshalb muß ein ausreichender Kälteschutz vorhanden sein, der erzielt wird entweder durch mindestens 20 mm starke Füllungen oder am besten durch eine glatte Sperrholztüre, die dann etwa 40 mm stark sein wird mit Rücksicht auf ein Sicherheitsschloß, das man meist als Einsteckschloß wählen wird. Die Bekleidung wird etwas stärker.
Die Türöffnung darf etwas breiter sein, obwohl das nur ein Entgegenkommen an eine gewisse Gewöhnung ist. Zu der Ausstattung der Treppenhaustüre gehört ein mehr oder weniger gesichertes Guckloch und der Briefkasten (falls nicht ein Sammelbriefkasten am Eingang angebracht ist), dessen Klappe ein Rähmchen bleibt, worin das Namensschild einzuschieben ist. Auf dem Gewände der Klingeldrücker.
Im Ein- oder Zweifamilienhaus nach Tafel 2-5 finden wir im Erdgeschoß eine Windfangtüre, die man vielleicht ebenfalls ein wenig breiter macht als die Zimmertüren, sie ist immer verglast (Tafel 56 und 57).
Auch der Kellerabgangstüre wird man, falls es die Breite des Treppenlaufes zuläßt, eine etwas breitere lichte Öffnung geben, obwohl die große Zimmertüre mit 77 cm dazu meist ausreichen dürfte (Tafel 3, 56).
