Hier führen wir die Fenstertüren nicht mehr auf, sie sind zweckmäßigerweise wie die Fenster auszubilden. Bei den geschlossenen Außentüren sind einige wichtige Gesichtspunkte zu beachten. Ihre Haltbarkeit ist durch die Witterungseinflüsse stark gefährdet. Es ist deshalb notwendig, daß gutes, harzreiches, abgelagertes Kiefernholz verwendet und sorgfältig verarbeitet wird (Eiche und Lärche sind leider zu teuer). Es handelt sich in der Hauptsache um drei Türen:
Die Ausgangstüren vom Keller oder Waschküche oder anderen untergeordneten Räumen ins Freie. Sie sind wohl meistens verglast und erhalten deshalb Rahmen und Füllungen ähnlich den Zimmertüren, jedoch etwas stärker (Tafel 62, 63, 57, 2), die Füllungen aus Nut- und Federbrettern, 30-36 mm stark, überschoben. Die für den Angriff der Witterung gefährlichen Punkte sind sorgfältig durchzubilden.
Diese Punkte sind die Kanten der überschobenen Füllung. Sie darf nicht abgesperrt sein und wird aus senkrechten, kalt verleimten, besser noch unverleimten Nut-und Federbrettehen ausgeführt. Es wird oft empfohlen die Füllung nach außen zu überschieben, dann ist aber das Hirnholz der Füllungsbrettehen oben dem Wetter ausgesetzt. Es ist notwendig; daß diese Türen deshalb vor dem Einsetzen am Bau in der Werkstatt den besten Anstrich erhalten.
Besonders der untere, nicht sichtbare Rand, der bei den Rahmen, besonders bei der Brettertüre, Hirnholz an gefährdeter Stelle zeigt (das herablaufende Wasser saugt sich hier auf), muß gut unter Anstrich gehalten werden. Als Schwelle geht der Stockrahmen zweckmäßig herum. Die üblichen Eisenschwellen aus Profileisen sind nie recht dicht und machen beim Versetzen Schwierigkeiten. Die Holzschwelle aus Eichenholz erhält einen Kantenschutz (Tafel 63, 4, 8). Ein Wetterschenkel ist wichtig. Der Anschlag mit Dübeln am Betongewände, das durch eine Betonschwelle ergänzt ist, macht viel weniger Arbeit als die übliche Befestigung durch Schlaudern oder Pratzen.
Die Verglasung mit Drahtglas (mit Glasleisten und in Kitt) ist so einbruchsicher wie es eine Holztüre überhaupt sein kann. Geht sie nach innen auf, so sitzt das Kastenschloß außen. Gegen die Gefahr, daß es dann abgeschraubt wird, läßt man die Bolzen durchgehen und sichert sie durch Muttern. Das Schloß zu zerstören, verlangt dann doch einen Entschluß, es kostet auch nicht weniger Zeit und Mühe, als die Glasscheiben herauszunehmen. Oft wird man übrigens die Türe nach außen aufgehen lassen, dann sitzt das Schloß innen.
b) Falls eine Verglasung nicht nötig ist, genügt das gleiche Türblatt aus Nut- und Federbrettern mit Leisten, wie es bei der Waschküchentüre vorgesehen war, angeschlagen am Lattenrahmen ohne Bekleidung, der an die Dübel des Gewändes angeschraubt wird. Als Verschluß dient entweder ein Schloß: Kastenschloß mit Drücker oder Fallenschloß, oder einfach ein Riegel für ein Vorhängeschloß (Tafel 62, 5-8, 63, 5-8, 64).
c) Als dritter Fall von Außentüren bleibt noch die Hauseingangstüre. Es zeugt hier nicht von gesundem Urteil, wenn ein unnützer Aufwand mit Sperrholz, vergitterten Fensterchen oder aufgedoppelten Brettchen, oft in wildesten Mustern, getrieben ist und daneben reichte es gerade noch zu einer billigen verputzen Umrahmung, die natürlich nach kurzer Zeit zerstoßen ist und trostlos aussieht. Es ist richtiger, statt des kleinen Oberlichtes über der Türe, für welches bei einfachen Wohnungen in der Regel nicht genug Höhe vorhanden ist, eine verglaste Türe einfacher Bauart auszuführen, dafür aber ein gediegenes Steingewände zu machen, entweder aus Kunststein oder Naturstein, je nach dem Material behandelt. Dann sieht der Eingang immer einladend aus (Tafeln 65, 66, 67).
Dabei ist verschiedenes zu beachten:
Die Rohbauöffnung des Gewändes sollte nicht zu klein sein, sie muß zur ganzen Hausansicht im richtigen Verhältnis stehen. Die lichte Türöffnung dagegen braucht nicht übertrieben groß zu sein: mit 90 x 200 cm ist sie reichlich bemessen.
Der Anschlag: hier zweckmäßig am Blendrahmen, der entweder an Pratzen geschraubt ist: das ist bei Naturstein nötig, macht aber Arbeit und Schmutz beim Einsetzen — oder an Dübeln die im Gewände eingelassen sind (das ist nur bei Kunststein möglich). (Tafel 65, 4, 5.).
